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Berufsausbildungsbeihilfe > Bedarfshöhe

 








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Weitere Fragen und Antworten


Rechtsquelle Monatlicher Bedarf

"§ 61 SGB III Bedarf für den Lebensunterhalt
(1) Ist die oder der Auszubildende während der Berufsausbildung außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils untergebracht, wird der jeweils geltende Bedarf für Studierende nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zugrunde gelegt."

Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) §61www.gesetze-im-internet.de


 
Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende


Wie errechnet sich mein BAB-Bedarf?


Die BAB-Bedarfssätze für Auszubildende regelt der §61 SGB III. Er verweist auf die Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes - Bafög, somit sind die Grundbedarfssätze gleich hoch wie bei Schülern und Studenten. Abhängig von der Unterbringung werden Auszubildende durch BAB unterschiedlich gefördert.

Wie errechnet sich mein konkreter BAB-Bedarf als Auszubildender? Gibt es Zuschüsse für die Krankenversicherung? Erhalte ich BAB, wenn ich noch bei meinen Eltern wohne? Wie ist die Unterstützung, wenn ich in einem Wohnheim wohne?


Die Grundförderung für Auszubildende besteht aus zwei Teilen: dem Grundbetrag und einem Zuschuss zu den Mietkosten. Für Teilnehmer an einer berufvorbereitenden Bildungsmaßnahme gelten besondere Regelungen.

Höhe des Bedarfs

Die Festlegung des Bedarfs wurde zum 1.8.2022 erhöht. Es gelten dann folgende Bedarfssätze :

Auszubildende mit einer eigenen Wohnung

  • Grundbedarf 421 EUR
  • Mietzuschuss 360 EUR
  • Ggf. Kinderbetreuungszuschlag je Kind 160 EUR

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn man noch bei den Eltern wohnt.

Auszubildende, die in einem Wohnheim wohnen

  • Wohnheimkosten für Verpflegung und Unterbringung
  • Zusätzlicher Bedarf 109 EUR

Die Erstattung von weiteren Aufwendungen wie z.B. Arbeitskleidung, Fahrtkosten oder sonstige Kosten ist teilweise möglich.
Siehe auch: Welche Aufwendungen erhöhen den Bedarf bei der BAB?

Was wird vom Bedarf abgezogen?

Die eigenen Einkünfte, die Einkünfte des Ehe- bzw. Lebensprtners und der Eltern werden auf den Bedarf nach Abzug von Freibeträgen angerechnet. Hilfreich ist hier vor Antragstellung einBAB-Rechner, um die Förderungshöhe vorab ermitteln zu können.